Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

§1 Allgemeines

1. Diese Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über die Lieferung von Produkten, Leistungen im Rahmen des Service für den Wiedereinsatz, Instandhaltungsar­beiten von SUITX by Ottobock der Ottobock SE & Co KGaA (im Folgenden „SUITX“). Sie gelten auch für künftige Verträge. Der Einbeziehung fremder Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sämtliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Von den Regelungen dieser Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Vertragsbedingungen des Lieferanten finden nur dann Anwendung, wenn ihre Einbeziehung von SUITX in dem Vertrag oder Bestellung ausdrücklich unter Nennung der betreffenden Regelung der Einkaufsbedingungen oder der Anlage Qualitätssicherungsvereinbarung von der abgewichen wird, akzeptiert wurde.

§2 Zustandekommen und Gegenstand des Vertrages

Der Kunde fordert uns durch Übersendung seiner Bestellung auf, mit ihm einen Vertrag über eine Lieferung, einem Service für den Wiedereinsatz, Instandhaltungsarbeiten abzuschließen (Angebot).Wir nehmen dieses Angebot auf Vertragsschluss durch Auftragsbestätigung oder Ausführung der Arbeiten an. Ein Kostenvoranschlag erfolgt nur auf gesonderte Anforderung.

§3 Preise

1. Maßgeblich sind unsere bei Auftragserteilung geltenden Preislisten. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt, Fracht- und Verpackungskosten.

2. Liegen zwischen Auftragserteilung und dem Beginn mit der Auftragsdurchführung mehr als vier Monate, so gelten für den Auftrag - sofern zwischenzeitig neue Preislisten gelten - die neuen Preise. Der Kunde kann jedoch durch schriftliche Erklärung gegenüber SUITX vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis für die Leistung gemäß neuer Preisliste um mehr als 5% über dem Preis gemäß alter Preisliste liegt. Der Kunde bleibt jedoch an den Vertrag gebunden, wenn SUITX dem Kunden unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung schriftlich mitteilt, dass SUITX den Auftrag zu dem Preis gemäß alter Preisliste ausführt.

§4 Erfüllungsort und Gefahrübergang

1. Erfüllungsort für unsere Leistungen sind unsere Werke.

2. Mit Anzeige der Bereitstellung an den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der zufälligen Verschlechterung über.

3. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und -fristen berechtigt zur Geltendmachung von Rechten erst nach angemessener, mindestens 8 Werktage betragender Nachfrist.

4. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche dauern oder voraussichtlich dauern werden, verlängert sich die Lieferfrist angemessen für die Dauer der Behinderung.

5. Schadensersatzansprüche bei Leistungsverzug/Unmöglichkeit beschränken sich auf nach­gewiesene Mehrkosten (Ersatzvornahme auf Basis dreier Vergleichsangebote). In Fällen des auf leichte Fahrlässigkeit beruhenden Verzugs haften wir auf 0,5% des Auftragswertes der Lieferung je Kalenderwoche, höchstens aber auf 5%.

6. Bei wesentlicher nachweisbarer Vermögensverschlechterung sind wir berechtigt, weitere Aufträge nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

7. Ist der Liefergegenstand auch nach vorheriger angemessener Fristsetzung unberechtigt nicht an-oder abgenommen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatzwegen Nichterfüllung in Höhe von 20% des Auftragswertes zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens oder der Nachweis eines geringeren Schadens sind dadurch nicht ausgeschlossen.

§5 Zahlung

1. Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, Zahlungsregulierungen durch Scheck/Wechsel erfolgen zahlungshalber; Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt der Zahlende. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in banküblichem Umfang, mindestens jedoch 9% über dem Basiszinssatz. Zahlungen sind in Euro oder dem Gegenwert in der Vertragswährung zu leisten.

2. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist nur zulässig, wenn die Forderung von uns unbestritten oder anerkannt ist oder rechtskräftig festgestellt wird.

§6 Abnahme, Gewährleistung

1. Soweit unsere Leistungen gesetzlich einer Abnahme unterliegen, gelten diese als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen10 Tagen nach Erhalt schriftlich erkennbare Mängel unserer Leistung reklamiert. Erfolgt keine Mängelreklamation, ist ferner der Vernichtung der im Austausch entnommenen Bestandteile zugestimmt.

2. Lieferungen sind nach Erhalt zu überprüfen und Mängel unverzüglich zu rügen.

3. Im Fall von Mängeln unserer Leistung bessern wir unsere Leistung nach Rückerhalt der Ware unverzüglich nach.

4. Gewährleistungsansprüche verjähren, sofern wir den Mangel nicht arglistig verschwiegen haben, in 12 Monaten

5. Ist eine Mängelrüge unbegründet (sei es, dass kein Mangel vorliegt oder dass uns keine Haftung trifft), sind uns die dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.

§7 Haftung

1. Unsere Benutzungshinweise sind dem Verwender zugänglich zu machen. Für Schäden Dritter durch Nichteinhaltung dieser Pflicht stellt uns der Kunde von jeglicher Inanspruchnahme frei.

2. Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, z. B. wegen einer Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen, sind ausgeschlossen. Wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, haften wir jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen.

3. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht, wenn es sich um vorhersehbare typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dem Haftungsausschluss unberührt. Gleiches gilt auch für unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§8 Eigentumsvorbehalt

1. Die von uns bei Durchführung der Arbeiten in das Hilfsmittel oder in die Hilfsmittelbestandteile eingesetzten Teile (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum (Kontokorrentvorbehalt).

2. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Zur Ausübung dieses Rechtes ist es uns erlaubt, die Räume des Kunden zu den üblichen Geschäftszeiten zu betreten.

3. Der Kunde ist berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang die Vorbehaltsware zu verarbeiten zu verbinden oder abzugeben und tritt bereits jetzt die ihm jeweils für den einzelnen Auftrag zustehenden Forderungen an uns ab. Soweit deren Wert unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt, geben wir auf Verlangen den überschießenden Betrag frei. Der Kunde bleibt zum Forderungseinzug berechtigt, wobei diese Berechtigung im Fall der Zahlungseinstellung, Insolvenz oder bei Wechsel- oder Scheckprotest erlischt.

§ 9 Compliance, Rücktritt vom Vertrag oder Sonderkündigungsrecht bei Compliance Verstößen oder Verdachtsfällen

1. Der Kunde wird sich an anwendbares Recht halten, insbesondere an Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Korruption, des Kartellrechts und, soweit anwendbar, der Exportkontrolle und des Embargos, insbesondere der Finanzsanktionen, sowie der Rechnungslegungsvorschriften. Das gleiche gilt für Mitarbeiter des Kunden und eingesetzte Erfüllungsgehilfen.

2. Der Kunde verpflichtet sich, alle Nachunternehmer, Subunternehmer und sonstigen Dritten, die er im Zusammenhang mit dem Vertrag einsetzt, zur Einhaltung des anwendbaren Rechts, insbesondere von Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Korruption, des Kartellrechts und, soweit anwendbar, der Exportkontrolle und Embargos, insbesondere der Finanzsanktionen sowie der Rechnungslegungsvorschriften zu verpflichten, indem er mit ihnen entsprechende Compliance-Regelungen vereinbart.

3. Der Kunde hält sich an anwendbare Rechnungslegungsstandards und sorgt dafür, dass die gesetzlich erforderlichen Dokumentationen, Protokolle und Nachweise, wie insbesondere Handelsbücher, regelmäßig, verlässlich und inhaltlich richtig geführt werden.

4. Der Kunde versichert, dass er weder direkt noch indirekt im Zusammenhang mit diesem Vertrag
4.1. einen Vorteil für einen Amtsträger, einen Europäischen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Dritten für die Dienstausübung angeboten, versprochen oder gewährt hat;
4.2. einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen ihn oder einen anderen unlauter bevorzugt oder auf sonstige Weise seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletzt; oder
4.3. einen Vorteil für einen Mitarbeiter des Lieferanten oder einem mittelbar oder unmittelbar verbundenen Unternehmen angeboten, versprochen oder gewährt hat, um diesen Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand unzulässig zu beeinflussen

5. Der Kunde versichert und verpflichtet sich, uns unverzüglich zu informieren, wenn im Zusammenhang mit diesem Vertrag
5.1. der Kunde intern einen Verstoß gegen die Anti-Korruptionspflicht feststellt;
5.2. der Kunde intern einen Verstoß gegen für ihn geltende Antikorruptions-, Geldwäsche-, Kartell- und Wettbewerbsvorschriften feststellt, der für die Erfüllung dieses Vertrags relevant ist; oder
5.3. Ermittlungen durch Behörden wegen des Verdachts von Straftaten gegen den Kunde oder einen seiner Mitarbeiter, Geschäftsleiter oder Eigentümer eingeleitet werden, die im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit des Kunden stehen.

6. Wenn wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass der Kunde seine Verpflichtungen gemäß Ziffern 9.1 bis 9.5 verletzt hat, können wir unsere Zweifel vortragen und eine Klärung verlangen. Auf ein solches begründetes Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, alle zur Klärung der Zweifel erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Erforderliche Informationen sind insbesondere alle Unterlagen und Aufzeichnungen über alle Leistungen, Zahlungen, Vergütungen und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erbracht wurden („erforderliche Informationen“). Ein solcher begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn
6.1. behördliche Ermittlungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag eingeleitet werden; oder
6.2. öffentlich bekannt wird, dass der Kunde im Verdacht steht, einen Verstoß gegen die geltenden Antikorruptions-, Geldwäsche- oder Wettbewerbsvorschriften im Zusammenhang mit diesem Vertrag begangen zu haben. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen aufzubewahren.

§ 10 Beendigung des Vertrags bei Compliance Verstößen und bei Verdachtsfällen

1. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vereinbarter Rücktritts- oder Kündigungsrechten können wir aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung insbesondere dann vom Vertrag zurücktreten/ kündigen, wenn

1.1. ein hinreichender Tatverdacht besteht, dass der Kunde, einer seiner Mitarbeiter, Geschäftsleiter oder Eigentümer oder ein ihm zuzurechnender Dritter, insbesondere ein Sub- oder Nachunternehmer, im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine Straftat in Bezug auf die Vorschriften der Korruptionsprävention (§§ 299, 331 ff. StGB), der Untreue oder des Betrugs begangen oder daran teilgenommen hat (Verdachtskündigung), und
1.2. dem Lieferanten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

§11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

2. Erfüllungsort ist der Sitz von SUITX oder nach Wahl von SUITX der Geschäftssitz des Kunden.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für Duderstadt (Bundesrepublik Deutschland) zuständige Gericht.

Stand: August 2023
SUITX by Ottobock – Ottobock SE & Co. KGaA

AGB zum Download (PDF, 720 kB)