Hinweisgeberstelle

Die Hinweisgeberstelle soll allen MitarbeiterInnen, KundInnen und GeschäftspartnerInnen die Möglichkeit geben, Hinweise zu Compliance-Verstößen zu geben, um diese intern aufzuklären und zukünftig Schaden von Personen im Unternehmen oder dem Unternehmen selbst abwenden zu können. Die Hinweisgeberstelle dient der Meldung von schweren Verstößen gegen Gesetze oder hierauf bezogene interne Vorschriften insbesondere hinsichtlich der Abwehr von Betrug, Korruption, Diebstahl, Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Erpressung, Geheimnisverrat, Exportkontrolle, Unregelmäßigkeiten in der Buchführung, Umweltschutz, Arbeitsschutz sowie Kinder- und Zwangsarbeit.

Für Meldungen wie z.B. allgemeine (Produkt-) Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre lokalen AnsprechpartnerInnen in den Ottobock Gesellschaften.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Hinweise zu Geldwäscheverdachtsmeldungen ausschließlich an unsere Treasury Abteilung abzugeben. Zu Datenschutzverstößen wenden Sie sich bitte an unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Nutzen Sie dafür bitte das verschlüsselte Kontaktformular.

Die Verfahrensordnung für die Durchführung für Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) finden Sie hier.

Die Geschäftsführung von Ottobock fordert explizit dazu auf, erkannte Gesetzesverstöße zu melden. Der Hinweisgeberschutz hat an dieser Stelle höchste Priorität. Sofern sich Hinweise auf in lokal anwendbaren Hinweisgeberschutzgesetzen adressierte Rechtsmaterien beziehen (z.B. nach § 2 des Deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes), bestehen -abhängig von der lokalen Rechtslage- besondere gesetzliche Schutzmaßnahmen für den Hinweisgebenden.

Hinweise können weltweit unter Wahrung Ihrer Anonymität über zwei Kanäle abgegeben werden:

Externe Ombudsstelle

Ottobock hat ergänzend eine externe Ombudsstelle eingerichtet. Rechtsanwalt Dr. André Große Vorholt überprüft Ihren Sachverhalt und ermittelt ihn möglichst umfassend. Unter Wahrung Ihrer Anonymität berichtet er den Fall an die Compliance-Abteilung der Ottobock SE & Co. KGaA.

Kontaktdaten der Ombudsstelle:

Dr. André Große Vorholt

Telefon: +49 89 23714 12460

Email: ottobock-ombudsmann@luther-lawfirm.com

Digitale Hinweisgebersstelle

Der Fachbereich Compliance der Ottobock SE & Co. KGaA bearbeitet Ihren Hinweis professionell unter Einhaltung größtmöglicher Diskretion.

Im Jahr 2022 wurden über das Whistleblower System neun Hinweise aus den Bereichen HR-Compliance, Betrugs- und Korruptionsprävention sowie allgemeine Compliance Angelegenheiten (z.B. Produktbeschwerden) eingereicht. Alle Hinweise werden umfangreich analysiert und nach Ableitung geeigneter Maßnahmen abgeschlossen.

Nutzen Sie das Hinweisgebersystem von Ottobock, um auf einen Verstoß aufmerksam zu machen.

Externe Meldestellen

Als weitere Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen können Sie die Meldestelle des Bundesamts für Justiz sowie weitere externe Meldestellen nutzen.